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Allgemeine Reisebedingungen
 
Sehr geehrte Kunden,
die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen und dem Omnibusunternehmen Werner Nitschke GmbH, nachstehend „Werner Nitschke GmbH“ abgekürzt, im Buchungsfall zustande kommenden Reisevertrages. Bitte lesen Sie diese Reisebedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch.

Abschluss des Reisevertrages
1.1. Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde der Werner Nitschke GmbH den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. An sein Vertragsangebot ist der Kunde 7 Tage gebunden.

1.2. Die Buchung kann mündlich, schriftlich, per Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen.

1.3. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung der Werner Nitschke GmbH beim Kunden zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird die Werner Nitschke GmbH dem Kunden eine schriftliche Reisebestätigung übermitteln. Hierzu ist die Werner Nitschke GmbH nicht verpflichtet, wenn die Buchung durch den Kunden weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn erfolgt.
 
1.4. Für telefonische Buchungen gilt:
    a) Bis 7 Tage vor Reisebeginn nimmt die Werner Nitschke GmbH telefonisch nur den unverbindlichen Buchungswunsch des Kunden entgegen und reserviert für ihn die entsprechende Reiseleistung. wn übermittelt dem Kunden ein Buchungsformular mit diesen Reisebedingungen. Übersendet der Kunde dieses Buchungsformular vollständig ausgefüllt und rechtsverbindlich unterzeichnet innerhalb einer genannten Frist an die Werner Nitschke GmbH, so kommt der Reisevertrag durch die Buchungsbestätigung von der Werner Nitschke GmbH nach Ziffer 1.3 zustande.
    b) Telefonische Buchungen, welche kürzer als 7 Tage vor Reisebeginn erfolgen, sind für den Kunden verbindlich und führen durch die telefonische Bestätigung der Werner Nitschke GmbH  zum Abschluss des verbindlichen Reisevertrages.
 
1.5. Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
 
2.    Bezahlung
2.1. Nach Vertragsabschluss und nach Aushändigung des Sicherungsscheines gemäß § 651k BGB wird eine Anzahlung in Höhe von 10 % des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 14  Tage vor Reisebeginn zur Zahlung fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist.
 
2.2. Dauert die Reise nicht länger als 24 Stunden, schließt sie keine Übernachtung ein und übersteigt der Reisepreis pro Kunden € 75,- nicht, so werden Anzahlung und Restzahlung mit Vertragsschluss ohne Aushändigung eines Sicherungsscheines zahlungsfällig.

3.    Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn /Stornokosten
3.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber der Werner Nitschke GmbH, Am Breitenstein 2, 97922 Lauda Königshofen zu erklären. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
 
3.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann die Werner Nitschke GmbH eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und ihre Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen, bei deren Berechnung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt sind. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet:

Flugpauschalreisen mit Linien- oder Charterflug
  • bis 30 Tage vor Reiseantritt 20%
  • vom 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 30%
  • vom 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 40%
  • vom 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt 50%
  • ab dem 6. Tag vor Reiseantritt 55%
  • bei Rücktritt am Abreisetag oder bei Nichtanreise 90%
 
Bus- und Bahnreisen
bis 45 Tage vor Reiseantritt 10%
vom 44. bis 22. Tag vor Reiseantritt 30%
vom 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 50%
vom 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt 75%
ab dem 6. Tag und bei Nichtanreise 80%
 
See- und Flusskreuzfahrten

  • bis 30. Tag vor Reiseantritt 25%
  • vom 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 40%
  • vom 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 60%
  • vom 14. bis 1. Tag vor Reiseantritt 80%
  • am Anreisetag und bei Nichtanreise 90%
 
3.3. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, der Werner Nitschke GmbH nachzuweisen, dass dieser überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihr geforderte Pauschale.
 
3.4. Dem Kunden wird der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit dringend empfohlen.
 
4.    Umbuchungen
4.1. Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Beförderungsart oder des Zustiegs- oder Ausstiegsorts bei Busreisen(Umbuchung) besteht nicht. Ist eine Umbuchung möglich und wird auf Wunsch des Kunden dennoch vorgenommen, kann die Werner Nitschke GmbH bis zu den bei den Rücktrittskosten genannten Zeitpunkt der ersten Stornierungsstufe ein Umbuchungsentgelt von € 30,- pro Kunden erheben.
 
4.2. Umbuchungswünsche des Kunden, die später erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.
 
5.    Rücktritt der Werner Nitschke GmbH wegen Nichterreichens einer Mindestteilnehmerzahl
5.1. Die Werner Nitschke GmbH kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:
    a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Rücktritts durch die Werner Nitschke GmbH muss in der konkreten Reiseausschreibung oder, bei einheitlichen Regelungen für alle Reisen oder bestimmte Arten von Reisen, in einem allgemeinen Kataloghinweis oder einer allgemeinen Leistungsbeschreibung angegeben sein.
    b) Die Werner Nitschke GmbH hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der Buchungsbestätigung anzugeben oder dort auf die entsprechenden Prospektangaben zu verweisen.
    c) Die Werner Nitschke GmbH ist verpflichtet, dem Reisenden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.
    d) Ein Rücktritt der Werner Nitschke GmbH später als zwei Wochen vor Reisebeginn ist unzulässig.
   
5.2. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.

6.    Obliegenheiten des Kunden, Kündigung durch den Kunden
6.1. Der Reisende ist verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich der Reiseleitung der Werner Nitschke GmbH anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Ansprüche des Reisenden entfallen nur dann nicht, wenn die dem Reisenden obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt.
 
6.2. Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt, so kann der Reisende den Vertrag nach den gesetzlichen Bestimmungen (§ 651e BGB) kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm die Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, der Werner Nitschke GmbH erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist.

7.    Beschränkung der Haftung
Die vertragliche Haftung  der Werner Nitschke GmbH für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
    a) soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
    b) soweit die Werner Nitschke GmbH für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
 
8.    Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
8.1. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber der Werner Nitschke GmbH unter der nachstehend angegebenen Anschrift erfolgen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.
 
8.2. Ansprüche des Kunden nach den §§ 651c bis 651f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrage nach enden sollte. Schweben zwischen dem Kunden und die Werner Nitschke GmbH Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder die Werner Nitschke GmbH die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
 
9.    Informationen zur Identität ausführender Luftfahrtunternehmen
9.1. Die Werner Nitschke GmbH informiert den Kunden entsprechend der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens vor oder spätestens bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft(en) bezüglich sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen.
 
9.2. Steht/stehen bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft(en) noch nicht fest, so ist die Werner Nitschke GmbH verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft(en) zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird/werden. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, wird die  Werner Nitschke GmbH den Kunden unverzüglich und so rasch dies mit angemessenen Mitteln möglich ist, über den Wechsel informieren.
 
© Diese Reisebedingungen sind urheberrechtlich geschützt; Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer e. V. und Rechtsanwalt Rainer Noll, Stuttgart, 2007. 
2009 
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Reiseveranstalter ist:
Omnibusunternehmen Werner Nitschke GmbH
Werner Nitschke, Thomas Nitschke, Ute Markquart
Handelsregister Mannheim HRB 560 102
Am Breitenstein 2
97922 Lauda-Königshofen
Telefon: 09343-62490
Telefax: 09343-624926
E-Mail: info@nitschke-reisen.de